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Alt 27.10.2010, 13:20
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mahnung trotz erfolgter Zahlung

Hallo,

ggf. können Sie den Nachweis über die geleistete Zahlung auch beim Amtsgericht vorlegen, zumindest für eine Miete und die Differenz begleichen. Dies würde ich jedoch nur in Rücksprache mit dem Amtsgericht machen und die Resultate schriftlich fixieren.

Bitte sein Sie sich auch darüber bewusst, dass möglicherweise ein Irrtum Ihrerseits vorliegen kann. Möglicherweise wurde eine Miete mal in der Vergangenheit vergessen, die Sie als gezahlt betrachten.
Oder die letzte Zahlung wurde auf eine andere versäumte Miete angerechnet - das ist alles möglich!

Im Zweifelsfall also so wie mein Vorredner sagt: alles begleichen!


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