Mietnebenkosten-Zahlungstermin
Hallo, habe da mal eine Frage!
Muss ich den, vom Vermieter festgesetzten Termin für die Nachzahlung der Mietnebenkosten wahrnehmen, wenn ich einen Termin beim Verbraucherschutz zum überprüfen der Rechnung erst nach den vom Vermieter festgesetzten Termin bekommen habe?(unsere Abrechnung stimmt vorne und hinten nicht)
Kann der Vermieter mir einen Strick ziehen, wenn ich noch nicht zahle?
Gruß, DrHank
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