AW: Mietnebenkosten-Zahlungstermin
Zusätzlich können Sie beim Vermieter auch eine Aussetzung der Vollziehung stellen.
Dies bedeutet, dass der "zweifelhafte" Betrag bis zur Klärung der tatsächlichen Verhältnisse durch Überprüfung einer beauftragten Stelle nicht fällig wird.
Dies sollte in der Regel vor Fälligkeit erfolgen!
Der Vermieter kann diesen Antrag ablehnen, dennoch sollte eine gerichtliche Nachvollziehbarkeit im Ernstfall zu Ihren Gunsten sein!
Viel Erfolg in der Zusammenarbeit mit dem Mieterverein.
Freundliche Grüße
Mietrecht Einfach
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