Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 27.10.2010, 23:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietnebenkosten-Zahlungstermin

Zusätzlich können Sie beim Vermieter auch eine Aussetzung der Vollziehung stellen.

Dies bedeutet, dass der "zweifelhafte" Betrag bis zur Klärung der tatsächlichen Verhältnisse durch Überprüfung einer beauftragten Stelle nicht fällig wird.
Dies sollte in der Regel vor Fälligkeit erfolgen!

Der Vermieter kann diesen Antrag ablehnen, dennoch sollte eine gerichtliche Nachvollziehbarkeit im Ernstfall zu Ihren Gunsten sein!

Viel Erfolg in der Zusammenarbeit mit dem Mieterverein.


Freundliche Grüße


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten