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Alt 28.01.2009, 16:20
sam sam ist offline
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Registriert seit: 28.01.2009
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Standard Fristlose Kündigung berechtigt bei Aufrechnung von Mietschulden?

Hallo alle zusammen!
Ich bin ganz neu hier und hoffe ich bekomme ein paar ausagekräftige Antworten auf mein Problem!
Danke schon mal im voraus!!!

Also folgendes:
Wir bekamen heute die außerordentliche Kündigung unseres Vermieters, der Grund ist Zahlungsverzug mit einer Auszugsfrist von 7 Tagen.
Angefangen hat die ganze Geschicht mit einem Wasserschaden im Keller wodurch ein grosser Teil unserer dort untergestellten Sachen beschädigt wurden und nicht mehr zu gebrauchen waren. Der Wert der Sachen 2000€!
Wir baten unseren Vermieter um Regulierung des Schadens und dieser erklärte sich auch bereit dazu und damit begann alles.
Wir machten Fotos und Kostenaufstellungen der beschädigten Sachen für den Vermieter. Es verging viel Zeit! Dann fragte er uns ob unsere Hausratversicherung den Schaden nicht abdeckt. Natürlich nicht, die deckt nur Leitungswasserschäden ab und keine Schäden die durch starke Regenfälle und Gebäudeschäden entstehen.
Wir machten weiterhin unsere Forderung auf Regulierung durch den Vermieter geltend und sagte das die beschädigten Sachen, die ja nun mal nass und feucht seien anfingen zu schimmeln und zu stinken und eine Nutzung des Kellers sehr einschränken. Der Vermieter sagte uns zwei Besichtigungstermine zu und jedesmal wurde dieser von Vermieterseite nicht eingehalten und jedesmal mit der gleichen Begründung (Panne auf der Autobahn)!? Auf nachfragen beim Vermieter wurde uns gestattet die beschädigten Sachen zu entsorgen! Wieder verging viel Zeit der Vermieter sagte das läge an seiner Versicherung und nicht an ihm, er gab uns die Telefonnummer der Versicherung damit wir uns selber davon überzeugen sollten. Dort sagte man uns das der Schaden bereits reguliert wäre!
Schön dachten wir und wieder zum Vermieter, da wußte man natürlich von nichts und man fragte uns wo wir das her hätten und es sei nicht an dem! Danach folgten nur noch Vertröstungen von Sachbearbeitern denen selbst die Hände gebunden waren die unser Problem jedoch verstehen würden. Uns wurde damit aber nicht geholfen! Nach gut einem Jahr hat sich nichts getan und wir sahen auch nicht das da noch was passieren könnte.Also schrieben wir unseren Vermieter das wir den entstandenen Schaden solange gegen die Miete rechnen würden bis er beglichen sei. Die Neben- und Modernisierungskosten für unsere Wohnung zahlten wir natürlich weiter und auf jeder Überweisung stand, abzüglich Schadensregulierung!
Unserer Vermieter meldete sich nach diesem Schreiben auch nicht mehr bei uns, bis auf heute (nach 5 Monaten) mit der fristlosen Kündigung! Ich sehe die Schuld des Schadens beim Vermieter, den er wußte das der Keller bei starkem Regenfall unter Wasser steht und hätte uns doch beim Einzug darauf hinweisen können nichts in unmittelbarer Bodennähe abzustellen,dies sagten uns aber erst andere Mieter die schon länger dort wohnen und natürlich erst als das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Bein letzten großem Regen war es dann auch nur unser Keller, der unter Wasser stand, also haben wir auch noch einen Riss im Mauerwerk! Dies schrieben wir alles dem Vermieter, mit null Reaktion!
Also was kann ich jetzt machen, außer die geforderten für mich nicht rechtmäßigen Aussenstände zu bezahlen? Wie sehen unsere Chancen überhaupt aus??
Ist es rechtens ohne vorherige Abmahnung und dann auch noch mit einer 7-tägigen Auszugsfrist zu kündigen, oder ist es nur der Versuch uns einzuschüchtern,damit wir zahlen? Wir haben die einbehaltene Miete natürlich aufs Sparbuch gebracht, für Fälle wie diesen, aber wo steh ich jetzt nach so einem Brief vom Vermieter bekommt man natürlich Angst und fragt sich was man machen kann!?
Bin über jede Antwort dankbar!



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