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Alt 28.01.2009, 17:03
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Sam,

der Fall ist natürlich recht verzwickt. Dennoch versuche ich mal zu helfen, soweit es geht!
Wir haben in unserer Plattform einen Artikel, den ich dir empfehlen möchte:

Zu dem Thema Mietschulden:
Mietschulden

Eine Kündigung ist demnach ohne Abmahnung möglich, da die Mietschulden ja aus der Sicht des Vermieters seit 5 Monaten bestehen.

Jedoch handelt es sich nicht um Mietschulden, wenn diese durch eine Aufrechnung entstanden sind, wie in Eurem Fall.

Und auch eine Auszugsfrist von 7 Tagen ist nicht angemessen. Diese sollte mindestens bei 14 Tagen liegen und verlängert werden auf bis zu 2 Monate, wenn das Risiko der Obdachlosigkeit besteht.

Die Krönung ist natürlich, dass die Versicherung gemeldet hat, den Schaden bereits reguliert zu haben und somit sehe ich Euch im Recht.

Da es aber um keinen minderen Streitwert geht empfehle ich Euch den Mieterbund, einen Mieterverein oder ggf. einen Fachanwalt für Mietrecht hinzuzuziehen.

Ihr scheint den Schriftwechsel ja aufgehoben zu haben und das ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit des Falles.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
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