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Alt 03.11.2010, 18:35
Gabi Gabi ist offline
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Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 7
Standard ab WANN höhere Miete nach Modernisierung

Hallo an Euch alle----Wer kann etwas zu den Fristen sagen?
Eine Gas-Etagenheizung musste in den letzten Jahren oft repariert werden.
Nach einem erneuten Störfall am 26.10.2010 entschied sich der Vermieter gegen eine Reparatur.
Er will nun die alte gegen eine neue Heizung austauschen.
Da die defekte Heizung zwar noch funktioniert, aber einen Heidenkrach macht, schalten wir sie oft aus und haben somit auch kein Heisswasser.
Die Drei-Monats - Frist für die Modernisierung kann somit auch nicht eingehalten werden, weil der Vermieter im November die neue Heizung einbauen lassen will.
Das Ankündigungschreiben für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ging mir genau sechs Tage später zu, nachdem ich dem Vermieter den Störfall gemeldet habe.
Darin wird eine erhöhte Miete ab 1.Januar 2011 verlangt. (Berechnungsgrundlage dafür ist das Angebot der Heizungsfirma).
Nun meine Frage:

Wenn ein Mieter dem Mieterhöhungverlangen
(Zugang bis zum 3.Werktag eines jeden Monats, sonst verschiebt sich der Zahlungsermin der neuen Miete um einen weiteren Monat) zustimmt,
muss er die neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang des schriftlichen Erhöhungsverlangens entrichten.

Ist es demnach richtig, dass die erhöhte Miete erst ab 1.Februar 2011 gezahlt werden muss, weil das Erhöhungsschreiben nicht bis zum 3. des jeweiligen Monats erfolgte?
VM-Schreiben vom 26.10.20 10 also erst zum 4.11.2010 gültig ist und demnach erst zum 1.Februar eine erhöhte Miete zu zahlen ist?
Vielen Dank für eine Antwort.



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