AW: ab WANN höhere Miete nach Modernisierung
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Im vorigen haben Sie doch erfahren, dass für eine Mieterhöhung wegen der defekten Gastherme, keine Voraussetzung vorliegt. Auch sollten Sie sich zur Absicherung mit einem Anwalt für Mietrecht in Verbindung setzen, bzw. zum Thema im Mietrechtslexikon informieren.
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