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Alt 28.01.2009, 17:41
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Danke für das Lob.

Und ich habe noch eine Anmerkung zu der Versicherungsabwicklung. Wenn die Auskunft telefonisch erteilt wurde, dass der Schaden reguliert ist und der Vermieter sein Geld bekommen hat, dann sollte doch auf Nachdruck von einem selbst, oder einem repräsentierenden Mieterbund eine schriftliche Bestätigung dazu einholbar sein.

Die wäre als Beweis natürlich Gold wert.

Ich drücke die Daumen!


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