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Alt 20.11.2010, 13:23
Lothar Schillak Lothar Schillak ist offline
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Standard Mieterhöhung nach Baumassnahmen

Nach Baumassnahmen konfrontierte uns unsere Vermieterin mit einem Schreiben ihres Rechtsanwaltes, in dem eine kurze Liste die Kosten aufführte : Betrag 1 Firma W, Betrag 2 Firma X, Betrag 3 Firma Y, Betrag 4 Firma Z. Die Aufstellung unterschied nicht in "Instandsetzung" und "Modernisierung". Unterlagen waren dem Schreiben nicht beigefügt.
Auf der Basis der Summe der vier aufgeführten Positionen errechnete der Anwalt eine Mieterhöhung von EURO 167,00 pro Monat. Unsere derzeitige (Kalt-)Miete beträgt EURO 1.000,00. Dies entspricht einer Erhöhung um 16,7 %.

Liegt dieser Betrag im gesetzlich zugelassenen Rahmen ?

Haben wir das Recht, von der Vermieterin detaillierte Unterlagen zu fordern, aus denen hervorgeht : (i) Name und Anschrift der beteiligten Firmen (ii) Verzeichnis der erbrachten Einzelleistungen jeder beteiligten Firma mit Aufstellung der Einzelkosten (iii) Kopien der Originalrechnungen ??

Vielleicht gibt es in der Vergangenheit sogar ähnliche Fälle, die ein Gericht bereits entschieden hat. Dann wäre ich sehr dankbar, wenn ich den Namen/Ort des Gerichtes und die Urteilsnummer bekommen könnte.

Vielen Dank im Voraus an jene/n, die/der uns mit einem fundierten Rat weiterhelfen kann !

Lothar Schillak



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