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Mieterhöhung nach Baumassnahmen

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.11.2010, 13:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2010
Beiträge: 2
Standard Mieterhöhung nach Baumassnahmen

Nach Baumassnahmen konfrontierte uns unsere Vermieterin mit einem Schreiben ihres Rechtsanwaltes, in dem eine kurze Liste die Kosten aufführte : Betrag 1 Firma W, Betrag 2 Firma X, Betrag 3 Firma Y, Betrag 4 Firma Z. Die Aufstellung unterschied nicht in "Instandsetzung" und "Modernisierung". Unterlagen waren dem Schreiben nicht beigefügt.
Auf der Basis der Summe der vier aufgeführten Positionen errechnete der Anwalt eine Mieterhöhung von EURO 167,00 pro Monat. Unsere derzeitige (Kalt-)Miete beträgt EURO 1.000,00. Dies entspricht einer Erhöhung um 16,7 %.

Liegt dieser Betrag im gesetzlich zugelassenen Rahmen ?

Haben wir das Recht, von der Vermieterin detaillierte Unterlagen zu fordern, aus denen hervorgeht : (i) Name und Anschrift der beteiligten Firmen (ii) Verzeichnis der erbrachten Einzelleistungen jeder beteiligten Firma mit Aufstellung der Einzelkosten (iii) Kopien der Originalrechnungen ??

Vielleicht gibt es in der Vergangenheit sogar ähnliche Fälle, die ein Gericht bereits entschieden hat. Dann wäre ich sehr dankbar, wenn ich den Namen/Ort des Gerichtes und die Urteilsnummer bekommen könnte.

Vielen Dank im Voraus an jene/n, die/der uns mit einem fundierten Rat weiterhelfen kann !

Lothar Schillak



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  #2  
Alt 20.11.2010, 14:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung nach Baumassnahmen

Das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht!

Sie suchen Rat und Hilfe in einem Laienforum, anstatt den einzigen Weg zu gehen, diesem hirnrissigen Anwaltsschreiben zu kontern. Suchen Sie sich einen Anwalt für Mietrecht, am besten einen Typ Wadenbeißer. Der wird dem Anwalt Ihrer Vermieterin schon in deutlichen Worten zu verstehen geben, was Recht und Gesetz ist.

Und bis zum Termin sollten Sie sich im Mietrechtslexikon einiges Wissen zum Thema "Mieterhöhung nach Modernisierung" anlesen.

www.mietrechtslexikon.de
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  #3  
Alt 20.11.2010, 17:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Mieterhöhung nach Baumassnahmen

Danke für die deutlichen Worte !

Warum besucht man aber ein solches Forum ?
Unter anderem doch deshalb, weil man versucht, Kosten zu sparen und vielleicht auch, um zu versuchen, nicht gleich mit einem Anwalt in Haus zu fallen und damit die Fronten zu verhärten, sondern im Gegenteil, mit Argumenten, die man vorher nicht kannte und hoffte sie hier vielleicht zu erhalten, die Gegenseite zu überzeugen oder gar umzustimmen.

Dass alle jene, die sich hier im Forum mit ihren Sorgen melden, die Option haben, in ultima ratio einen Anwalt mit der Vertretung ihrer Ansprüche zu beauftragen, ist wohl allen Teilnehmern klar !
Vielleicht erhalte ich eine fundierte Antwort auf meine Fragen in einem anderen Forum !
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  #4  
Alt 20.11.2010, 18:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung nach Baumassnahmen

Zitat:
Zitat von Lothar Schillak Beitrag anzeigen
Danke für die deutlichen Worte !

Dass alle jene, die sich hier im Forum mit ihren Sorgen melden, die Option haben, in ultima ratio einen Anwalt mit der Vertretung ihrer Ansprüche zu beauftragen, ist wohl allen Teilnehmern klar !

Das sind aber Fragen nach Kündigungsfristen, Heizkostenabrechnungen, etc. und nicht eine kostenlose Rechtsauskunft, wie von Ihnen verlangt (nicht gewünscht)

Vielleicht erhalte ich eine fundierte Antwort auf meine Fragen in einem anderen Forum !

Richtig, Sie sollten es unter dem Gesichtspunkt: "Frechheit siegt", ruhig woanders versuchen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, aus dem Mietrechtlexikon die passenden Antworten zu Ihrem Problem zu finden, dann tun Sie mir echt Leid.
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Antwort

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