|
Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Mieterhöhung nach Baumassnahmen
Nach Baumassnahmen konfrontierte uns unsere Vermieterin mit einem Schreiben ihres Rechtsanwaltes, in dem eine kurze Liste die Kosten aufführte : Betrag 1 Firma W, Betrag 2 Firma X, Betrag 3 Firma Y, Betrag 4 Firma Z. Die Aufstellung unterschied nicht in "Instandsetzung" und "Modernisierung". Unterlagen waren dem Schreiben nicht beigefügt.
Auf der Basis der Summe der vier aufgeführten Positionen errechnete der Anwalt eine Mieterhöhung von EURO 167,00 pro Monat. Unsere derzeitige (Kalt-)Miete beträgt EURO 1.000,00. Dies entspricht einer Erhöhung um 16,7 %. Liegt dieser Betrag im gesetzlich zugelassenen Rahmen ? Haben wir das Recht, von der Vermieterin detaillierte Unterlagen zu fordern, aus denen hervorgeht : (i) Name und Anschrift der beteiligten Firmen (ii) Verzeichnis der erbrachten Einzelleistungen jeder beteiligten Firma mit Aufstellung der Einzelkosten (iii) Kopien der Originalrechnungen ?? Vielleicht gibt es in der Vergangenheit sogar ähnliche Fälle, die ein Gericht bereits entschieden hat. Dann wäre ich sehr dankbar, wenn ich den Namen/Ort des Gerichtes und die Urteilsnummer bekommen könnte. Vielen Dank im Voraus an jene/n, die/der uns mit einem fundierten Rat weiterhelfen kann ! Lothar Schillak |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Mieterhöhung nach Baumassnahmen
Das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht!
Sie suchen Rat und Hilfe in einem Laienforum, anstatt den einzigen Weg zu gehen, diesem hirnrissigen Anwaltsschreiben zu kontern. Suchen Sie sich einen Anwalt für Mietrecht, am besten einen Typ Wadenbeißer. Der wird dem Anwalt Ihrer Vermieterin schon in deutlichen Worten zu verstehen geben, was Recht und Gesetz ist. Und bis zum Termin sollten Sie sich im Mietrechtslexikon einiges Wissen zum Thema "Mieterhöhung nach Modernisierung" anlesen. www.mietrechtslexikon.de |
#3
|
|||
|
|||
AW: Mieterhöhung nach Baumassnahmen
Danke für die deutlichen Worte !
Warum besucht man aber ein solches Forum ? Unter anderem doch deshalb, weil man versucht, Kosten zu sparen und vielleicht auch, um zu versuchen, nicht gleich mit einem Anwalt in Haus zu fallen und damit die Fronten zu verhärten, sondern im Gegenteil, mit Argumenten, die man vorher nicht kannte und hoffte sie hier vielleicht zu erhalten, die Gegenseite zu überzeugen oder gar umzustimmen. Dass alle jene, die sich hier im Forum mit ihren Sorgen melden, die Option haben, in ultima ratio einen Anwalt mit der Vertretung ihrer Ansprüche zu beauftragen, ist wohl allen Teilnehmern klar ! Vielleicht erhalte ich eine fundierte Antwort auf meine Fragen in einem anderen Forum ! |
#4
|
|||
|
|||
AW: Mieterhöhung nach Baumassnahmen
Zitat:
|
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Mieterhöhung nach Dachdämmung | matthiasggg | Miete und Miethöhe | 1 | 27.10.2010 23:11 |
Mieterhöhung nach Modernisierung - Dachsanierung | a.mohr | Reparaturen und Modernisierung | 1 | 12.03.2010 15:24 |
Kündigung nach Mieterhöhung | viktoria | Mietrecht allgemein | 1 | 16.02.2010 15:06 |
Kündigung nach Mieterhöhung | viktoria | Mietrecht allgemein | 3 | 31.01.2010 22:49 |
Mieterhöhung nach Modernisierung | Nick | Miete und Miethöhe | 1 | 24.10.2008 14:10 |