Zitat:
Zitat von Engel82
Hallo
( sie ist 75)
und scheinbar dumm wie Bohnenstroh!
wir hätten ihr das nicht gesagt.
Dazu sind Sie auch nicht verpflichtet, denn Sie dürfen Besuch bis zu 6 Wochen am Stück empfangen, ohne dies der Vermieterin mitteilen zu müssen.
Darf Sie uns denn aus einem solchen Grund kündigen????
Natürlich nicht. Das ist lachhaft, denn es gibt nur 3 gesetzlich zugelassene Gründe für den Vermieter, ein Mietverhältnis aufzulösen. Egal ob fristgerecht oder fristlos.
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Das einzige Problem, das entstehen könnte wäre dies. Wenn Sie mit der Vermieterin alleine unter einem Dach leben, dann hat sie die Möglichkeit der vereinfachten Kündigung. Hier muss sie keinen Grund angeben, lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate zur gesetzlichen Frist.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../k_einlwhg.htm