Wenn die Vereinbarung des Kündigungsverzichts im Mietvertrag fehlerlos ist, dann müssen Sie bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit die Miete entrichten.
Verträge werden abgeschlossen, dass beide Seiten sich daran halten. Sollte aber dieser Kündigungsverzicht nicht legal sein (
das kann aber nur ein Anwalt für Mietrecht oder ein Mieterverein prüfen), dann beträgt Ihre Kündigungsfrist 3 Monate.
Aber auch in diesem Fall endet das Mietverhältnis erst am 31. März und nicht eher.