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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Kündigung - eigenes Haus gekauft
hallo,ich habe eine ordentliche kündigung des mietverhältniss frühestens zum 31.12.2011. vereinbart,jetzt habe ich einer hause gekauft und will schon im märz 2011 ausziehen. bitte um beratung ,wie kan ich aus diesen situation raus kommen.mietverhältniss beginnt seit 01.10.2008, vielen dank für ihre antwort
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#2
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AW: Kündigung - eigenes Haus gekauft
Wenn die Vereinbarung des Kündigungsverzichts im Mietvertrag fehlerlos ist, dann müssen Sie bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit die Miete entrichten.
Verträge werden abgeschlossen, dass beide Seiten sich daran halten. Sollte aber dieser Kündigungsverzicht nicht legal sein (das kann aber nur ein Anwalt für Mietrecht oder ein Mieterverein prüfen), dann beträgt Ihre Kündigungsfrist 3 Monate. Aber auch in diesem Fall endet das Mietverhältnis erst am 31. März und nicht eher. |
#3
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AW: Kündigung - eigenes Haus gekauft
Hallo,
hier sehe ich auch keine großen Möglichkeiten unter der Voraussetzung, dass der Kündigungsverzicht beidseitig für Mieter und Vermieter geregelt ist. Die einzigen Möglichkeiten, die Ihnen dann bleiben sind Folgende: - Ein Aufhebungsvertrag in Absprache mit dem Vermieter - Genehmigung der Stellung eines Nachmieters, der in das Mietverhältnis eintritt Sprechen Sie einmal mit Ihrem Vermieter und schildern Sie Ihre Lage. Vielleicht haben Sie Glück oder können auf eigene Faust einen Nachmieter finden. Mietrecht Einfach
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