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Alt 11.12.2010, 13:11
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung - Widerspruch

Hallo,

wenn Sie Ihre Infos von einem Fachanwalt haben, dann sollte dem ja nicht mehr viel entgegenstehen.

Ansonsten verweise ich auf die Ausführungen meines Vorredners, dass es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Willenserklärung handelt.

Sie sollten lediglich die Modalitäten für den Auszug klären - Übergabetermin, Instandsetzung der Wohnung lt. Mietvertrag, etc. ...


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