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Alt 19.12.2010, 20:32
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fahrrad darf nicht in eigenen Keller

Als Mieter einer Eigentumswohnung (richtig getippt?) sind die Wünsche und Vorschriften der Eigentümergemeinschaft für Sie nicht bindend. So lange Sie keinen Kraftstoff in offenen Behältern, oder Sprengstoff im Keller lagern, geht das die Eigentümer einen feuchten Dreck an.

Selbst wenn Sie das teure Fahrrad in die Wohnung tragen, haben die den Mund zu halten.
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