AW: Kündigungsfrist frage (Wichtig da sehr kurzfristig)
Wenn das mit der fristlosen Kündigung nicht in die Hose gehen soll, müssten Sie die Probleme aus der Vergangenheit Ihrem Vermieter beweisbar (Einschreiben, o.ä.) mitgeteilt haben.
Aber bei solch einem Thema, das teuer für Sie werden könnte, sollten Sie nicht auf die Meinung eines Forums hören, sondern nur dem Rat eines erwiesenen Fachanwaltes für Mietrecht vertrauen.
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