AW: Fahrrad darf nicht in eigenen Keller
danke für Ihre schnelle Antwort,
ja wir sind Mieter einer sonst überwiegend von Eigentümern bewohnten Wohnanlage.
Im Mietvertrag wird der Fahrradkeller nicht erwähnt obgleich er den Worten unseres Vermieters uns wohl zur Verfügung steht.
Es soll eine Eigentümerversammlung einberufen werden um evtl. die Hausordnung zu ändern bzw. "um uns anderweitig bei zu kommen".
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