AW: Fahrrad darf nicht in eigenen Keller
Keine Bange, auch eine Eigentümerversammlung kann Ihnen nicht vorschreiben, was Sie in Ihrem Keller unterbringen. Genau so wenig kann das Ihr Vermieter von Ihnen verlangen.
Übrigens! Eine Eigentümerversammlung kann und darf das Miteinander der Eigentümer neu regeln und bestimmen. Sie kann aber keine Hausordnung ändern, das wäre ein Eingriff in den Mietvertrag und das ginge nur, wenn Sie der Änderung durch Unterschrift zustimmen.
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