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Alt 20.12.2010, 21:43
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Zuviel Miete gezahlt? Wohnung kleiner als im Mietvertrag!

Hallo,

erst einmal zum Hauptthema:
Die Wohnung ist kleiner als im Mietvertrag angegeben - mehr dazu finden Sie im folgenden Thema: Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben - Urteil

Ob Sie nun das Ganze innerhalb eines Schreibens zurückfordern oder für die Nebenkosten einen separaten Vorgang einrichten bleibt Ihnen überlassen.

Wichtig: Sie sollten darauf achten, dass Sie auch nur die Kosten anteilig zurückfordern, die auch nach Wohnungsgröße umgelegt wurden.

Tipp: Alles per Einschreiben!


Viel Erfolg.


Mietrecht Einfach
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