Hallo,
erst einmal zum Hauptthema:
Die Wohnung ist kleiner als im Mietvertrag angegeben - mehr dazu finden Sie im folgenden Thema:
Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben - Urteil
Ob Sie nun das Ganze innerhalb eines Schreibens zurückfordern oder für die Nebenkosten einen separaten Vorgang einrichten bleibt Ihnen überlassen.
Wichtig: Sie sollten darauf achten, dass Sie auch nur die Kosten anteilig zurückfordern, die auch nach Wohnungsgröße umgelegt wurden.
Tipp: Alles per Einschreiben!
Viel Erfolg.
Mietrecht Einfach