Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Zuviel Miete gezahlt? Wohnung kleiner als im Mietvertrag!

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.12.2010, 21:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2010
Beiträge: 4
Standard Zuviel Miete gezahlt? Wohnung kleiner als im Mietvertrag!

Ich bin in folgender Sachlage. Bin aus Wohnung ausgezogen und hab im Nachhinein festgestellt, dass ich zuviel Miete gezahlt habe weil die angegebene Wohnfläche falsch war (Abweichung ca. 18%). Habe dann schriftlich eine Rückzahlung verlangt allerdings ist man nur bereit die Hälfte zu zahlen, da der Vermieter auch nichts von der großen Abweichung wußte und die Wohnung dann von Anfang an anders eingestuft hätte. Das ist mir aber egal, ich habe einen Vertrag damals zu einem Preis unterschrieben und nun möchte ich das Geld auf diesen Preis gerechnet zurück haben. Ich schätze mal das ich damit recht habe oder? Zudem hab ich im Nachhinein jetzt erfahren, dass ich auch die Betriebskosten bei einer solchen Abweichung zurück fordern kann. Nun wollte ich ein Antwortschreiben aufsetzen, allerdings dort noch den Punkt der Betriebskosten aufführen. Das heißt ich schicke auf meine erstes Forderungsschreiben eine Antwortschreiben mit einer weiteren Forderung, ist das denn gültig oder sollte ich erstmal versuchen nur die Kaltmiete einzutreiben und dann die NK mit einem komplett neuen Forderungsschreiben?
Allerdings darf ich da auch nicht die Verjährung von 3 Jahren außer Betracht lassen. Ich bin im Okt. 2010 ausgezogen und hab soweit ich das „Recht“ richtig verstanden habe damit kein Anrecht auf 36 sondern nur 34 Monate wegen § 195 & 199 BGB „Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist“? Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben wie ich mich am besten verhalte?
Danke schonmal im voraus.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 20.12.2010, 21:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Zuviel Miete gezahlt? Wohnung kleiner als im Mietvertrag!

Hallo,

erst einmal zum Hauptthema:
Die Wohnung ist kleiner als im Mietvertrag angegeben - mehr dazu finden Sie im folgenden Thema: Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben - Urteil

Ob Sie nun das Ganze innerhalb eines Schreibens zurückfordern oder für die Nebenkosten einen separaten Vorgang einrichten bleibt Ihnen überlassen.

Wichtig: Sie sollten darauf achten, dass Sie auch nur die Kosten anteilig zurückfordern, die auch nach Wohnungsgröße umgelegt wurden.

Tipp: Alles per Einschreiben!


Viel Erfolg.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Miete immer am 15. gezahlt und Problem mit Kaution Heutegut Mietrecht allgemein 1 03.12.2010 09:38
Unsere Wohnung ist kleiner als wie im Mietvertrag vereinbart. einszett Kündigung 6 15.05.2010 12:43
Mietvergleich - Zahle ich zuviel für meine Wohnung? Recht-Einfach Umfragen und Off-Topic 0 12.05.2009 14:27
Wohnfläche 20% kleiner als im Mietvertrag Bobbycoup Mietvertrag 3 17.12.2008 13:45
Absolut Ratlos - Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben! Hansepunk Mietrecht allgemein 2 21.09.2008 16:04


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Zuviel Miete gezahlt? Wohnung kleiner als im Mietvertrag!