Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 03.01.2011, 23:25
rainbow rainbow ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 6
Standard Kündigung wegen Hausfriedensbruch?

Hallo,
wir betreuen zu zweit in einem gemeindlichem Haus Kinder in Kindertagespflege (nicht gewerblich). Das Jugendamt hat diese Räumlichkeiten als Hauptmieter von der Gemeinde gemietet und an uns weitervermietet. Alle Nebenabsprachen sollen wir, die Untermieter, aber mit der Gemeinde als Eigentümer und Vermieter treffen. Diese Absprachen klappen aber überhaupt nicht mit der Gemeinde. Unter anderem sieht es so aus:
Die Gemeinde hat mehrere Schlüssel, die auf unsere Eingangstüre passen, an uns unbekannte Personen weitergegeben, da diese die Garage des Hauses mitnutzen dürfen, auf die dieser Schlüssel auch passt.
Ist dies bereits der Tatbestand von Hausfriedensbruch, der uns zur fristlosen Kündigung berechtigen würde?
Dazu kommt, dass uns das Jugendamt diesen Untermietvertrag vorgelegt hat, den wir zu zweit unterschreiben mussten. Uns wurde nicht gesagt, dass wir dann auch nur gemeinsam wieder aus dem MV rauskommen. Es steht aber bei jedem von uns genau der Betrag drin, den wir anteilig monatlich zahlen. Kann dies rechtlich als Einzelmietvertrag gelten, so dass einer von uns auch einzeln kündigen könnte?
Zudem haben wir eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr bis zum September des laufenden Jahres! Ist dies zulässig?
Die Gemeinde lässt auch Mängel nicht beheben, obwohl wir seit fast 2 Jahren darauf hinweisen und auch der GUV die Mängelbeseitigung angeordnet hat.
Welche Möglichkeiten haben wir hier, jeder für sich aus dem Mietvertrag zu kommen?
Danke euch ganz, ganz herzlich für eure Antworten, da uns diese Geschichte inzwischen sehr im Magen liegt!
LG rainbow



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen