Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
Hallo,
wir betreuen zu zweit in einem gemeindlichem Haus Kinder in Kindertagespflege (nicht gewerblich). Das Jugendamt hat diese Räumlichkeiten als Hauptmieter von der Gemeinde gemietet und an uns weitervermietet. Alle Nebenabsprachen sollen wir, die Untermieter, aber mit der Gemeinde als Eigentümer und Vermieter treffen. Diese Absprachen klappen aber überhaupt nicht mit der Gemeinde. Unter anderem sieht es so aus:
Die Gemeinde hat mehrere Schlüssel, die auf unsere Eingangstüre passen, an uns unbekannte Personen weitergegeben, da diese die Garage des Hauses mitnutzen dürfen, auf die dieser Schlüssel auch passt.
Ist dies bereits der Tatbestand von Hausfriedensbruch, der uns zur fristlosen Kündigung berechtigen würde?
Dazu kommt, dass uns das Jugendamt diesen Untermietvertrag vorgelegt hat, den wir zu zweit unterschreiben mussten. Uns wurde nicht gesagt, dass wir dann auch nur gemeinsam wieder aus dem MV rauskommen. Es steht aber bei jedem von uns genau der Betrag drin, den wir anteilig monatlich zahlen. Kann dies rechtlich als Einzelmietvertrag gelten, so dass einer von uns auch einzeln kündigen könnte?
Zudem haben wir eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr bis zum September des laufenden Jahres! Ist dies zulässig?
Die Gemeinde lässt auch Mängel nicht beheben, obwohl wir seit fast 2 Jahren darauf hinweisen und auch der GUV die Mängelbeseitigung angeordnet hat.
Welche Möglichkeiten haben wir hier, jeder für sich aus dem Mietvertrag zu kommen?
Danke euch ganz, ganz herzlich für eure Antworten, da uns diese Geschichte inzwischen sehr im Magen liegt!
LG rainbow
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