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Alt 04.01.2011, 08:52
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Nachtrag zur Kündigung möglich ?

Zitat:
Zitat von saskia & christian Beitrag anzeigen

Auch Anliegen werden überhaupt nicht für voll genommen von denen.
Zum Beispiel: Wir haben im November 2009 neue Fenster bekommen durch unsere alte Hausverwaltung bekommen, nun ist das Problem, dort wo die Fenster eingefasst und verputzt wurden, fällt der Putz ab.
Logischerweise zieht es dort durch.
Unseren Vermieter haben wir am 8.Dezember darauf hingewiesen.
Wir haben bis heute keine Rückantwort bzw. jemanden zur Reparatur hier gehabt.

Haben Sie Ihren Vermieter (treu******?) beweisbar (Einschreiben) unter Verzug gesetzt? Telefonate und normale Briefpost ist weniger hilfreich.

Auch das ich auf einmal laut Vermieter wieder einmal Mietschulden habe, nur weil ich ausziehe.
Mietschulden hat man bei dem Vermieter immer wenn man ein Anliegen hat.

Jetzt haben wir eine Kündigung fertig gemacht.
Leider hat mein Freund vergessen zu unterschreiben.

Nun haben wir einen Nachtrag mit der fehlenden Unterschrift nach geschickt.

Kann man dass so anerkennen?
Oder muss komplett neu gekündigt werden?

Beide Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben müssen auch die Kündigung unterschreiben. Durch diesen Fehler ist aber auch ein neuer Termin entstanden. Die Kündigung gilt jetzt erst zum 30.04.2011.

Für Ihr neues Mietverhältnis sollten Sie immer daran denken, dass wichtige Briefe immer per Einschreiben verschickt werden. Sollte der Vermieter aber vor Ort sein, dann genügt es, wenn man sich den Erhalt wichtiger Schreiben bestätigen lässt.
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