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Nachtrag zur Kündigung möglich ?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 04.01.2011, 07:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2011
Beiträge: 5
Standard Nachtrag zur Kündigung möglich ?

Hallo,

wir haben ein tierisches Problem mit unserer Hausverwaltung.

Und zwar ist unser Vermieter für uns Mieter gar nicht erreichbar.
Wenn man dort anruft, hat man ne Hotline anner Strippe die einen mit den Worten vertröstet *wir senden Ihrem Hausverwalter eine E Mail, der meldet sich dann*.
Pustekuchen ... Es meldet sich keiner ... Wir können auch nicht vorbei fahren und den Vermieter zur Rede stellen weil dieser seit kurzem in Hannover
seinen Sitz hat und wir aus der Nähe von Magdeburg (Sachsen-Anhalt) kommen.
Dieser Sitz unserer Verwaltung wurde innerhalb eines Jahres dreimal gewechselt.

Auch Anliegen werden überhaupt nicht für voll genommen von denen.
Zum Beispiel: Wir haben im November 2009 neue Fenster bekommen durch unsere alte Hausverwaltung bekommen, nun ist das Problem, dort wo die Fenster eingefasst und verputzt wurden, fällt der Putz ab.
Logischerweise zieht es dort durch.
Unseren Vermieter haben wir am 8.Dezember darauf hingewiesen.
Wir haben bis heute keine Rückantwort bzw. jemanden zur Reparatur hier gehabt.

Auch das ich auf einmal laut Vermieter wieder einmal Mietschulden habe, nur weil ich ausziehe.
Mietschulden hat man bei dem Vermieter immer wenn man ein Anliegen hat.

Jetzt haben wir eine Kündigung fertig gemacht.
Leider hat mein Freund vergessen zu unterschreiben.

Nun haben wir einen Nachtrag mit der fehlenden Unterschrift nach geschickt.

Kann man dass so anerkennen?
Oder muss komplett neu gekündigt werden?




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  #2  
Alt 04.01.2011, 08:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachtrag zur Kündigung möglich ?

Zitat:
Zitat von saskia & christian Beitrag anzeigen

Auch Anliegen werden überhaupt nicht für voll genommen von denen.
Zum Beispiel: Wir haben im November 2009 neue Fenster bekommen durch unsere alte Hausverwaltung bekommen, nun ist das Problem, dort wo die Fenster eingefasst und verputzt wurden, fällt der Putz ab.
Logischerweise zieht es dort durch.
Unseren Vermieter haben wir am 8.Dezember darauf hingewiesen.
Wir haben bis heute keine Rückantwort bzw. jemanden zur Reparatur hier gehabt.

Haben Sie Ihren Vermieter (treu******?) beweisbar (Einschreiben) unter Verzug gesetzt? Telefonate und normale Briefpost ist weniger hilfreich.

Auch das ich auf einmal laut Vermieter wieder einmal Mietschulden habe, nur weil ich ausziehe.
Mietschulden hat man bei dem Vermieter immer wenn man ein Anliegen hat.

Jetzt haben wir eine Kündigung fertig gemacht.
Leider hat mein Freund vergessen zu unterschreiben.

Nun haben wir einen Nachtrag mit der fehlenden Unterschrift nach geschickt.

Kann man dass so anerkennen?
Oder muss komplett neu gekündigt werden?

Beide Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben müssen auch die Kündigung unterschreiben. Durch diesen Fehler ist aber auch ein neuer Termin entstanden. Die Kündigung gilt jetzt erst zum 30.04.2011.

Für Ihr neues Mietverhältnis sollten Sie immer daran denken, dass wichtige Briefe immer per Einschreiben verschickt werden. Sollte der Vermieter aber vor Ort sein, dann genügt es, wenn man sich den Erhalt wichtiger Schreiben bestätigen lässt.
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  #3  
Alt 04.01.2011, 09:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2011
Beiträge: 5
Standard AW: Nachtrag zur Kündigung möglich ?

Ja wir machen alles per Einschreiben mit Rückantwort ...
Anders gehts bei der Hausverwaltung gar nich mehr.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.01.2011, 11:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachtrag zur Kündigung möglich ?

Zitat:
Zitat von saskia & christian Beitrag anzeigen
Ja wir machen alles per Einschreiben mit Rückantwort ...
Anders gehts bei der Hausverwaltung gar nich mehr.

Das sollten Sie aber nur bei solchen Empfängern machen, von denen Sie wissen, dass die nicht gerade im Urlaub oder sonstwo sind. Denn wenn der Rückschein nicht unterschrieben wird, gilt das Schreiben als nicht zugestellt.

Bei Verwaltungen und Firmen ist der Rückschein okay, bei Privatpersonen reicht ein Einwurfeinschreiben, um als zugestellt zu gelten.
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Antwort

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