Zitat:
Zitat von saskia & christian
Ja wir machen alles per Einschreiben mit Rückantwort ...
Anders gehts bei der Hausverwaltung gar nich mehr.
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Das sollten Sie aber nur bei solchen Empfängern machen, von denen Sie wissen, dass die nicht gerade im Urlaub oder sonstwo sind. Denn wenn der Rückschein nicht unterschrieben wird, gilt das Schreiben als nicht zugestellt.
Bei Verwaltungen und Firmen ist der Rückschein okay, bei Privatpersonen reicht ein Einwurfeinschreiben, um als zugestellt zu gelten.