Kosten Hausreinigung - unzulässige Erhöhung
Hallo!
Nachdem ich meine letzte Betriebskostenabrechnung erhalten habe, mußte ich folgendes feststellen:
Kosten für Hausmeister im vorigen Abrechnungsjahr 61,58 Euro - im neuen Abrechnungsjahr 85,09 Euro, Preissteigerung 38%.
Kosten für Hausreinigung im vorigen Abrechnungsjahr 38,58 Euro - im neuen Abrechnungsjahr 109,41 Euro, Preissteigerung 183%.
Meiner Ansicht nach ein Verstoß gegen §560 Abs.5 BGB bzw.
§556 Abs.3 Satz 1 BGB.
Kann mir irgendjemand sagen ob es eventuell Gerichtsurteile gibt in denen festgelegt wurde welche Preissteigerungen maximal zulässig sind?
Schon mal besten Dank im voraus!
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