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Alt 04.01.2011, 16:40
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung nach Wechsel der Gastherme?

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Zitat von Mieter Beitrag anzeigen
Hallo,
habe schon einige Seiten im www durch, jedoch keine präzise Antwort bekommen!

Meine Frage ist:
Kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn die Gastherme (nach 22 jahren Gerbrauch) gewechselt werden muss?

Meiner Meinung nach nicht, außer er kann darlegen, dass durch die neue Therme weniger Energie (Gas) verbraucht wird.

In den letzten 10 Monaten war das Gerät des öfteren defekt, nun hat sich der Vermieter dafür ausgesprochen, die Therme zu wechseln!
Betroffen ist hier ein 4-Familien-Haus!
Jede Wohneinheit hat eine eigene Therme!

Fällt diese Aktion noch unter Reperatur oder ist es eine Modernisierung?

Hier dürfte beides zutreffen, als müsste eine Abgrenzung erfolgen

Ist es dem Vermieter überlassen, welche Therme eingebaut wird, oder kann ich als Mieter mitbestimmen?

Der Eigentümer (Vermieter) des Hauses bestimmt welche Therme eingebaut wird. Dafür sind Sie dann völlig frei in der Entscheidung welche Gardinen vor die Fenster kommen.

Wenn die Miete erhöht wird, um welchen Betrag kann der Vermieter dies tun?

Da ich keine Kristallkugel besitze, muss ich die Antwort schuldig bleiben.


Danke für die Antworten

MfG

Mieter
Genauere Auskünfte bekommen Sie beim örtlichen Mieterverein oder bei einem Anwalt für Mietrecht.

Bis dahin sollten Sie schon mal in diesem Lexikon stöbern. Da gibt es einige Antworten auf Ihre Fragen: www.mietrechtslexikon.de
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