Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 05.01.2011, 10:15
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung nach Wechsel der Gastherme?

Hallo,

eine Modernisierungsmaßnahme kann man in Ihrem Fall scheinbar ausschließen. Nicht, dass es im Kern eine solche Maßnahme sein könnte, aber der Vermieter hat diese dann nicht richtig umgesetzt, da für eine Modernisierung und die daraus resultierende Mieterhöhung strenge Vorschriften existieren.
Siehe:
-Die Modernisierung im Mietrech
-Die Mieterhöhung nach der Modernisierung

Ich würde daher mehr von einer Reparatur ausgehen. Trotzdem hat der Vermieter ja das Recht die Miete zu erhöhen. Ob auf die ortsübliche Vergleichsmiete, etc. ...
Mehr Informationen finden Sie hier:
Die Miete im Mietrecht

Sie sollten auch sehen (wie mein Vorredner schon erwähnte), dass mit einer neuen Therme vermutlich auch eine Einsparung an Energiekosten einhergeht - das erfahren Sie aber vermutlich erst bei der nächsten Nebenkostenabrechnung.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten