Hallo,
eine Modernisierungsmaßnahme kann man in Ihrem Fall scheinbar ausschließen. Nicht, dass es im Kern eine solche Maßnahme sein könnte, aber der Vermieter hat diese dann nicht richtig umgesetzt, da für eine Modernisierung und die daraus resultierende Mieterhöhung strenge Vorschriften existieren.
Siehe:
-
Die Modernisierung im Mietrech
-
Die Mieterhöhung nach der Modernisierung
Ich würde daher mehr von einer Reparatur ausgehen. Trotzdem hat der Vermieter ja das Recht die Miete zu erhöhen. Ob auf die ortsübliche Vergleichsmiete, etc. ...
Mehr Informationen finden Sie hier:
Die Miete im Mietrecht
Sie sollten auch sehen (wie mein Vorredner schon erwähnte), dass mit einer neuen Therme vermutlich auch eine Einsparung an Energiekosten einhergeht - das erfahren Sie aber vermutlich erst bei der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Mietrecht Einfach