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Alt 05.01.2011, 15:38
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?

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Zitat von rainbow Beitrag anzeigen
Hallo,
wir betreuen zu zweit in einem gemeindlichem Haus Kinder in Kindertagespflege (nicht gewerblich). Das Jugendamt hat diese Räumlichkeiten als Hauptmieter von der Gemeinde gemietet und an uns weitervermietet. Alle Nebenabsprachen sollen wir, die Untermieter, aber mit der Gemeinde als Eigentümer und Vermieter treffen. Diese Absprachen klappen aber überhaupt nicht mit der Gemeinde. Unter anderem sieht es so aus:
Die Gemeinde hat mehrere Schlüssel, die auf unsere Eingangstüre passen, an uns unbekannte Personen weitergegeben, da diese die Garage des Hauses mitnutzen dürfen, auf die dieser Schlüssel auch passt.

Also ist das eine Schließanlage mit gleichschließenden Schüssel. Da liegt ganz einfach ein Fehler in der Zuordnung der Schlüssel vor. Die Schlüssel sind alle numeriert und können so ausgegeben werden, dass der Garagenschlüssel nur dort und nicht anderswo passt. Wenn die Gemeinde das nicht überprüft, sollten Sie die Schließzylinder zu Ihren Räumen austauschen.

Ist dies bereits der Tatbestand von Hausfriedensbruch, der uns zur fristlosen Kündigung berechtigen würde?

Da bisher niemand Ihre Räume betreten hat, um Hausfriedensbruch zu begehen, fällt dies als Kündigungsgrund flach.

Dazu kommt, dass uns das Jugendamt diesen Untermietvertrag vorgelegt hat, den wir zu zweit unterschreiben mussten. Uns wurde nicht gesagt, dass wir dann auch nur gemeinsam wieder aus dem MV rauskommen. Es steht aber bei jedem von uns genau der Betrag drin, den wir anteilig monatlich zahlen. Kann dies rechtlich als Einzelmietvertrag gelten, so dass einer von uns auch einzeln kündigen könnte?

Bei 2 Personen im Mietvertrag und 2 Unterschriften kann dieser Vertrag nur gemeinsam gekündigt werden.

Zudem haben wir eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr bis zum September des laufenden Jahres! Ist dies zulässig?

Ja, da Sie keinen Vertrag über eine Mietwohnung sondern einen gewerblichen abgeschlossen haben, sind andere Kündigungsfristen üblich.

Die Gemeinde lässt auch Mängel nicht beheben, obwohl wir seit fast 2 Jahren darauf hinweisen

Von welchen Mängeln reden Sie, wenn es die Schlüssel sein sollten, dann s.o.

und auch der GUV die Mängelbeseitigung angeordnet hat.

Bitte, wer oder was ist GUV?

Welche Möglichkeiten haben wir hier, jeder für sich aus dem Mietvertrag zu kommen?

Das habe ich oben schon geschrieben.

Danke euch ganz, ganz herzlich für eure Antworten, da uns diese Geschichte inzwischen sehr im Magen liegt!
LG rainbow
Hier die Kündigungsfristen für Gewerberäume: http://www.internetratgeber-recht.de...gung/ka4-2.htm
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