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Alt 05.01.2011, 16:02
rainbow rainbow ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?

Hallo Regenmacher,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Wir üben kein Gewerbe aus, also dürfte es keine Gewerbemietvertrag sein, der Begriff taucht jedenfalls nicht auf. Die Einschränkung auf Kinderbetreuung dürfte mit der Sondernutzung des (staatlich geförderten) Gebäudes zu tun haben. Die Kündigungsfrist müsste also auf jeden Fall die einer normalen Mietwohnung sein = 3 Monate, oder nicht?
GUV bedeutet Gemeindlicher Unfallverband, also wir haben seit fast 2 Jahren Sicherheitsmängel im Haus, die ein Mitarbeiter des GUV inzwischen bestätigt hat, aber die Gemeinde hat die Mängel immer noch nicht alle behoben.
Auch wenn es tatsächlich so ist, dass man aus einem gemeinsamen Mietvertrag nur gemeinsam wieder rauskommt, werde ich auf jeden Fall versuchen, eher rauszukommen, wenn schon ein Jugendamt uns eine unzulässige Kündigungsfrist vorsetzt. Auch erklärte das Jugendamt uns gegenüber den Mietvertrag "zur Formsache" und wies uns wie gesagt mit keinem Wort darauf hin, dass wir beide daran gebunden sind.

Viele Grüße, rainbow
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