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Alt 05.01.2011, 18:13
ToniaR ToniaR ist offline
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Standard AW: Zeitmietvertrag rechtsgültig?

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Die genau Klausel lautet: "Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Es beginnt am 15.12.2009 und endet am 15.12.2011, ohne dass es einer Kündigung bedarf." Unter nachfolgendem Punkt steht weiter, dass von einem Optionsrecht Gebrauch gemacht werden kann, das Objekt um ein weiteres Jahr zu verlängern, dazu muss die Miete neu verhandelt werden und dieses müsste dann 6 Monate vor Ablauf der Mietfrist, also am 15.06.2011, geschehen. Der nächste Punkt zitiert: "Kündigung sowie Ausübung des Optionsrecht müssen schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein."

Trifft das nun zu? Bin langsam völlig verwirrt
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