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Alt 05.01.2011, 19:16
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigungsfrist Untermieter

Zitat:
Zitat von katsumoto Beitrag anzeigen
bin Untermieter in einer WG. Nun will der Hauptmieter der WG das ich sofort ausziehe aber momentan kann ich mir das nicht leisten. In meinem Vertrag ist folgendes festgehalten.

Ist das Zimmer, das Sie bewohnen möbliert ? Wenn ja, dann könnte die Kündigung bis zum 15. d.M. zum Monatsende ausgesprochen werden.

Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats erfolgen und ist nur zum Ende des Kalendermonats zulässig.

Sehr eigenartig. Die gesetzliche Frist wäre 3 Monate, nämlich zum Ende des übernächsten Monats.

Desweiteren verpflichtet sich der Zwischenmieter bei einer evtl. Kündigung einen Nachmieter zu stellen.

Die Klausel dürfte nur Bestand haben, wenn der Mietvertrag vorzeitig vom Mieter aufgelöst werden sollte.

Meine Frage ist, zu wann er mich raus schmeißen kann. Bis jetzt hab ich keine schriftliche Kündigung vorliegen.

Darum abwarten bis Sie es schriftlich haben.

Danke für Antworten im voraus
Grundsätzliche Antworten zum Thema Mietvertrag, Kündigung, etc. finden Sie in den Mietrecht Informationen in der linken Spalte.
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