Hallo,
zur Mieterhöhung nach der Modernisierung gelten relativ starr vorgegebene Ablaufprozedere. Auf was genau der Vermieter zu achten hat, um de Miete nach einer Modernisierung erhöhen zu dürfen, können Sie hier nachlesen:
-
Modernisierung im Mietrecht
-
Die Mieterhöhung nach der Modernisierung
Hier finden Sie außerdem eine Checkliste zur Überprüfung der Mieterhöhung nach Modernisierung:
Vordruck und Checkliste: Mieterhöhung nach Modernisierung
Das Probem in ihrem Fall ist also: Wurde die Modernisierungsmaßnahme damals korrekt eingeleitet und angekündigt? Wenn nein, dann sehe ich die Forderung nicht als rechtens an!
Sollte die Maßnahme damals odnungsgemäß angekündigt worden sein, kann ich Ihnen leider nichts zu einer Art der "Verjährung" in diesem Bereich sagen, würde aber generell das Aufsuchen eines Mietervereins oder eines Fachanwaltes für Mietrecht empfehlen, da es bei Ihnen vor allem auf lange Sicht betrachtet um einen nicht allzu geringen Geldbetrag geht.
Ich hoffe ich konnte helfen oder zumindest Denkantösse liefern,
Mietrecht Einfach