AW: Fristlose Kündigung wegen Schimmel und weiterer Mängel?
Ob diese Gründe ausreichen, um fristlos zu kündigen, will ich ganz ehrlich bezweifeln. Sie haben aber die Möglichkeit, nachdem Sie den Vermieter erfolglos unter Wahrung einer Frist, beweisbar auf den Schimmel hingewiesen haben, die Miete zu mindern.
Der Fehler mit der Heizung dürfte ein hängendes Thermostatventil sein. Da sollten Sie sich aber selbst drum kümmern und den Stift, der hängt, wieder gängig zu machen.
Aber, alle Mängel und Schäden, die schon vor Einzug da waren, eignen sich nicht für eine Mietminderung. Hier heißt es, gemietet wie gesehen.
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