Rollkommando o.ä. gibt es nicht. Und wenn der Vermieter etwas ähnliches vorhat, dann sofort die 110 anrufen. Die Trachtentruppe wird dann dem VM vorlesen welche Rechte er hat.
Fakt ist aber, dass bei Mietrückstand von 2 Mieten die fristlose, bzw. fristgerechte Kündigung droht. Hier ist aber die Möglichkeit dieser Kündigung zu widersprechen und der Gang zum Gericht möglich.
Infos hier:
http://tinyurl.com/4vbggc6
und hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm