Hallo,
schauen Sie mal hier - dort finden Sie Hinweise zu Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Reparaturen im Mietrecht:
Kleinreparaturen und Instandhaltungen im Mietrecht
Dem Text können Sie entnehmen, dass Instandhaltungen an den Versorgungseinrichtungen durchaus Sache des Mieters sind. Bei Reparaturen sieht es anders aus - wenn nicht selbst ein Schaden verursacht wurde. Aber auch hier sollte die Klausel für Kleinreparaturen im Mietvertrag geprüft werden.
Mietrecht Einfach