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Alt 17.01.2011, 20:40
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Therme seit Einzug fehlerhaft - Rechnung soll Mieter zahlen?

Hallo,

schauen Sie mal hier - dort finden Sie Hinweise zu Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Reparaturen im Mietrecht:

Kleinreparaturen und Instandhaltungen im Mietrecht

Dem Text können Sie entnehmen, dass Instandhaltungen an den Versorgungseinrichtungen durchaus Sache des Mieters sind. Bei Reparaturen sieht es anders aus - wenn nicht selbst ein Schaden verursacht wurde. Aber auch hier sollte die Klausel für Kleinreparaturen im Mietvertrag geprüft werden.


Mietrecht Einfach
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