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Therme seit Einzug fehlerhaft - Rechnung soll Mieter zahlen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.01.2011, 13:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 13
Standard Therme seit Einzug fehlerhaft - Rechnung soll Mieter zahlen?

Hallo,

in unserer Wohnung befindet sich eine Therme, die in immer kürzeren Abständen Probleme bereitet.

Sie wird regelmäßig gewartet und es ist laut desjenigen, der dies tut, alles in Ordnung. Es fiel auf, dass die Therme Wasser zu verlieren scheint. Nicht nach außen, es finden sich keine Wasserlachen oder ähnliches.

Die Therme musste sonst, wenn es hoch kommt, 2 mal im Jahr aufgefüllt werden. Wenn wir das jetzt machen und sich der Zeiger im grünen Bereich befindet wie es sein soll, dann dauert es vielleicht eine Woche und die Therme ist wieder fast leer. Der Brenner ackert wie verrückt und es krümelt.

Ende letzten Jahres kam die Nebenkostenabrechung und uns wurden die Arbeiten in Rechnung gestellt, die durchgeführt werden mussten.

Wir selbst haben an der Therme nie was gemacht und so wie alles andere haben wir sie übernommen wie sie war. Einzug war im Oktober 2008 und im selben Monat soll die Therme erst überprüft worden sein (vor unserem Einzug aber).

Müssen wir die Kosten tragen? Die Wartungskosten für die Therme sind in den Nebenkosten enthalten. Näheres ist dem Mietvertrag nicht zu entnehmen und ein anderer Wartungsvertrag mit Kostenobergrenze etc. wurde nicht abgeschlossen.


LG und Danke vielmals.



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  #2  
Alt 17.01.2011, 20:40
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Therme seit Einzug fehlerhaft - Rechnung soll Mieter zahlen?

Hallo,

schauen Sie mal hier - dort finden Sie Hinweise zu Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Reparaturen im Mietrecht:

Kleinreparaturen und Instandhaltungen im Mietrecht

Dem Text können Sie entnehmen, dass Instandhaltungen an den Versorgungseinrichtungen durchaus Sache des Mieters sind. Bei Reparaturen sieht es anders aus - wenn nicht selbst ein Schaden verursacht wurde. Aber auch hier sollte die Klausel für Kleinreparaturen im Mietvertrag geprüft werden.


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