Wenn Sie die Wand- und Deckenverkleidungen selbst eingebaut oder vom Vormieter übernommen haben, dann sind Sie beim Auszug zum "Rückbau" verpflichtet.
Wenn in Ihrem Einzugsprotokoll diese Dinge nicht aufgeführt sind, dann haben Sie wirklich Pech.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...baupflicht.htm