Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter?
angenommen es gibt die nette familie A die zur miete in der wohnung w wohnt und immer brav die miete zahlt.leider würde es in w seit 2 jahren immer wieder wassereinbrüche über das dach und eine aussenwand geben.der vermieter würde immer flickenschusterei betreiben,die aufgegangenen stellen notdürftig reparieren lassen.jetzt wäre wieder ein schwerer wassereinbruch gewesen bei dem eine aussenwand völlig durchnässt worden wäre,das wasser aus der decke gelaufen.
nach der üblichen flickenschusterei wären wohl grosse schimmelflecken,wasserflecken, und der putz fiele langsam von der wand ab.der vermieter gebe als tip die heizung aufzudrehen an!!!
und der plan ist das streichen der anscheinend völlig maroden und schimmelbefallenen wand!
was könnte die familie a machen?welche rechte hätte sie?
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|