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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.01.2011, 14:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 3
Standard Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter?

angenommen es gibt die nette familie A die zur miete in der wohnung w wohnt und immer brav die miete zahlt.leider würde es in w seit 2 jahren immer wieder wassereinbrüche über das dach und eine aussenwand geben.der vermieter würde immer flickenschusterei betreiben,die aufgegangenen stellen notdürftig reparieren lassen.jetzt wäre wieder ein schwerer wassereinbruch gewesen bei dem eine aussenwand völlig durchnässt worden wäre,das wasser aus der decke gelaufen.
nach der üblichen flickenschusterei wären wohl grosse schimmelflecken,wasserflecken, und der putz fiele langsam von der wand ab.der vermieter gebe als tip die heizung aufzudrehen an!!!
und der plan ist das streichen der anscheinend völlig maroden und schimmelbefallenen wand!
was könnte die familie a machen?welche rechte hätte sie?



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  #2  
Alt 18.01.2011, 17:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter?

Sie haben das Recht der Mietminderung, bis alle Schäden in der Wohnung behoben sind.

Über die Höhe dieser Minderung kann und darf kein Forum Auskunft geben, da sollten Sie sich bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein Rückendeckung holen, denn von denen werden Sie auch im Falle eines Falles vor Gericht vertreten.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.01.2011, 18:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Sie haben das Recht der Mietminderung, bis alle Schäden in der Wohnung behoben sind.

Über die Höhe dieser Minderung kann und darf kein Forum Auskunft geben, da sollten Sie sich bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein Rückendeckung holen, denn von denen werden Sie auch im Falle eines Falles vor Gericht vertreten.
Im Mieterverein sind wir.
Könnte man einen Experten zur Hilfe nehmen, der bescheinigt,dass die Wand nicht durch Heizung aufdrehen repariert werden kann?
Geht eine Mietminderung auch rückwirkend auf den vorherigen Monat?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.01.2011, 19:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter?

Wenn Sie doch Mietglied im Mieterverein sind, dann verstehe ich nicht, warum Sie in einem Forum, das von Laien betrieben wird, um Rat fragen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 20.01.2011, 09:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Wenn Sie doch Mietglied im Mieterverein sind, dann verstehe ich nicht, warum Sie in einem Forum, das von Laien betrieben wird, um Rat fragen.
da ich mich jetzt erst im mieterverein angemeldet habe und noch keinen termin dort bekommen hatte.
da ich vorab informationen und erfahrungen sammeln wollte habe ich mich auch in diesem forum angemeldet.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.01.2011, 16:22
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter?

Hallo,

das kann auch immer nicht schaden. Ich hoffe Sie bekommen kurzfristig einen Termin, um den Sachverhalt rechtsicher zum Abschluss zu bringen!


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