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Alt 18.01.2011, 17:03
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter?

Sie haben das Recht der Mietminderung, bis alle Schäden in der Wohnung behoben sind.

Über die Höhe dieser Minderung kann und darf kein Forum Auskunft geben, da sollten Sie sich bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein Rückendeckung holen, denn von denen werden Sie auch im Falle eines Falles vor Gericht vertreten.
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