Zitat:
Zitat von Regenmacher
Sie haben das Recht der Mietminderung, bis alle Schäden in der Wohnung behoben sind.
Über die Höhe dieser Minderung kann und darf kein Forum Auskunft geben, da sollten Sie sich bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein Rückendeckung holen, denn von denen werden Sie auch im Falle eines Falles vor Gericht vertreten.
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Im Mieterverein sind wir.
Könnte man einen Experten zur Hilfe nehmen, der bescheinigt,dass die Wand nicht durch Heizung aufdrehen repariert werden kann?
Geht eine Mietminderung auch rückwirkend auf den vorherigen Monat?