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Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte hat der Mieter?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 11.01.2011, 16:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2011
Beiträge: 2
Standard Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte hat der Mieter?

Guten Tag liebes Forum,

wir haben als 5-köpfige Familie in einem Einfamilienhaus eine Eigenbedarfskündigung von unserem Vermieter bekommen (mit einer Frist von 3 Monaten). Er will dort nach Trennung von seiner Partnerin allein selbst einziehen.
Da wir in einer ländlichen Gegend wohnen, ist es höchst unwahrscheinlich, dass wir in der Gegend Vergleichbares zur Miete oder auch zum Kauf finden. Wir wollen aber auf keinen Fall hier weg, weil unsere Kinder hier zur Schule bzw. in den KiGa gehen und wir ihnen eine Umschulung und das Verlassen ihres sozialen Umfeldes nicht zumuten möchten.
Eine Alternative wäre, ein Haus zu bauen - das allerdings würde geschätzte 9 Monate in Anspruch nehmen (da man ja frühestens im März überhaupt damit anfangen könnte).

Gäbe es für uns Möglichkeiten, eine Fristverlängerung zu "erzwingen", oder müssen wir uns in diesem Fall auch noch darauf einstellen, eine Übergangslösung suchen zu müssen?

Danke im voraus für eure Meinungen,
s.



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  #2  
Alt 11.01.2011, 16:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte hat der Mieter?

Alles zum Thema Eigenbedarfskündigung finden Sie hier:
http://www.mietrecht-einfach.de/eigenbedarf.html

und hier unter "E" wie Eigenbedarf: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...atalog_neu.htm
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.01.2011, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte hat der Mieter?

Vielen Dank für die Links!
Was mich aber nun noch interessieren würde: Eigentlich will ich den Eigenbedarf an sich gar nicht unbedingt in Frage stellen, nur die Frist finde ich unzumutbar.
Lässt sich ein Widerspruch so begründen oder müsste ich immer so argumentieren, dass ich gar nicht ausziehen will?

Sie merken schon, ich bin absoluter Laie auf diesem Gebiet und werde ggfs. auch einen entsprechenden Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Vorher will ich aber noch das direkte Gespräch mit dem Vermieter suchen und finde es ganz praktisch, einen groben Überblick über meine Möglichkeiten zu bekommen.

Grüße,
s.
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  #4  
Alt 12.01.2011, 15:15
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte hat der Mieter?

Hallo,

je nachdem, wie lange Sie bereits in dem Haus wohnhaft sind, kann sich Ihre Kündigungsfrist von Seiten des Vermieters auch verlängern. Details zur Kündigungsfrist finden Sie hier:
- Kündigungsfrist im Mietrecht

Auch hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema:
- Die Kündigung durch den Vermieter bei Eigenbedarf - Kündigungsfristen

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