AW: Außerordentliche Kündigung wegen Auswandern möglich?
Auch eine Auswanderung ist kein Grund die Kündigungsfrist von 3 Monaten abzukürzen. Hier kann nur der Vermieter Kulanz zeigen, ein Anrecht darauf hat man aber nicht.
Selbst beim Tod des Mieters verkürzt sich die Frist nicht.
|