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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo Leute,
ich bin dabei nach NZ auszuwandern und nun wird es konkret. Wir hätten eine Kündigungsfrist zum 30.04.11 wollen aber lieber schon zum 30.03.11 kündigen, weil wir schon mitte März in NZ sein müssen. Wir haben schon lange geplannt auszuwandern, und ich habe bereits auf Fiji und Australien gelebt, aber wann man endllich da unten eine bleibe und job findet läßt sich selten auf den Monat genau planen. Nun weiß ich das ich bei allen Versicherungen und sonstigen Verträgen (Schulverträge der Kinder) beim Auswandern die üblichen Fristen nicht einhalten muss, sondern eine Außerdordentliche Kündigung geltend machen kann. Aber wie ist es bei einer Mietwohnung, vor allem wenn sie von einer Berufsgenossenschaft vermietet ist, also man hat hier keinen Vermieter mit dem man persönlich reden kann. Würder mich sehr über nützliche Antworten freuen. Liebe Grüße Yemania |
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#2
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Auch eine Auswanderung ist kein Grund die Kündigungsfrist von 3 Monaten abzukürzen. Hier kann nur der Vermieter Kulanz zeigen, ein Anrecht darauf hat man aber nicht.
Selbst beim Tod des Mieters verkürzt sich die Frist nicht. |
#3
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Eine Möglichkeit wäre noch, sich mit dem Vermieter auf Stellung eines NAchmieters zu einigen. Das ist nur leider auch keine sichere Angelegenheit, da der Vermieter nicht zustimmen muss.
Dennoch weiterhin viel Erfolg und einen schönen Neubeginn wünscht, Mietrecht Einfach
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#4
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Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
Ich habe es fast befürchtet. Tja...kann man machen nix. Liebe Grüße Yemaniy |
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