Hallo Gloria.
Also grundsätzlich hat der Vermieter recht, wenn er sagt:"Wenn der Mieter einen Schaden selber verschuldet, so muss er auch die Kosten tragen".
Infolge dessen könnte er natürlich auch die Kosten der
Reparatur von der Kaution abziehen, wenn ein Auszug bevorsteht.
Was natürlich zu klären wäre ist die Schuldfrage selbst.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach