Hallo zusammen. In meinem Mietvertrag ist verankert, dass ich bei Auszug die Wohnung renoviert zurück geben muss. Ich kann sie zum einen in Eigenleistung renovieren (dann würden die Kosten für Material und meine Zeit zu 100% auf mich laufen). Zum anderen habe ich einen Passus im Vertrag, wonach der Vermieter einen Handwerker seiner Wahl aussuchen und beauftragen kann und bei einer Wohnzeit von -in meinem Fall 21 Monaten - die Kostenübernahme wie folgt geregelt ist:
Renovierung Badezimmer und Küche 50% Vermieter, 50% Mieter
die restlichen Wohnräume 70% der Vermieter und 30% der Mieter.
Also fahre ich natürich besser, wenn ich den Vermieter an den Kosten beteilige, statt mich selbst hinzustellen.
Nun zu meiner Frage: An der Anwaltshotline sagte man mir, dass - entgegen der Vereinbarung im Mietvertrag die Auswahl des Handwerkers dem Mieter obliegt. Also mir.
Hat jemand von Euch hierzu eine weitergehende Info/Gesetzespassus/einen §, der das belegt? Mein Vermieter pocht nämlich darauf, seinen Handwerker zu beauftragen. Ich bin mir sicher, dass er mit diesem einen höheren Preis verhandelt und sich dafür noch den einen oder anderen Raum in seiner Wohnung streichen lässt.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!