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Handwerkerauswahl bei Auszugsrenovierung

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.01.2011, 08:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2011
Beiträge: 2
Standard Handwerkerauswahl bei Auszugsrenovierung

Hallo zusammen. In meinem Mietvertrag ist verankert, dass ich bei Auszug die Wohnung renoviert zurück geben muss. Ich kann sie zum einen in Eigenleistung renovieren (dann würden die Kosten für Material und meine Zeit zu 100% auf mich laufen). Zum anderen habe ich einen Passus im Vertrag, wonach der Vermieter einen Handwerker seiner Wahl aussuchen und beauftragen kann und bei einer Wohnzeit von -in meinem Fall 21 Monaten - die Kostenübernahme wie folgt geregelt ist:
Renovierung Badezimmer und Küche 50% Vermieter, 50% Mieter
die restlichen Wohnräume 70% der Vermieter und 30% der Mieter.
Also fahre ich natürich besser, wenn ich den Vermieter an den Kosten beteilige, statt mich selbst hinzustellen.

Nun zu meiner Frage: An der Anwaltshotline sagte man mir, dass - entgegen der Vereinbarung im Mietvertrag die Auswahl des Handwerkers dem Mieter obliegt. Also mir.

Hat jemand von Euch hierzu eine weitergehende Info/Gesetzespassus/einen §, der das belegt? Mein Vermieter pocht nämlich darauf, seinen Handwerker zu beauftragen. Ich bin mir sicher, dass er mit diesem einen höheren Preis verhandelt und sich dafür noch den einen oder anderen Raum in seiner Wohnung streichen lässt.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!



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  #2  
Alt 26.01.2011, 09:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Handwerkerauswahl bei Auszugsrenovierung

Es ehrt dieses Forum, wenn Sie Laien mehr Kompetenz zutrauen als einer Hotline, die von Anwälten betrieben wird.

Sie können aber auch die anwaltliche Beratung dieses Forums nutzen und haben dann die Antwort schwarz auf weiß für Ihren Vermieter zum Ausdruck vorliegen.

http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html
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  #3  
Alt 26.01.2011, 09:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Handwerkerauswahl bei Auszugsrenovierung

Bitte nicht falsch verstehen - ich glaube der Hotline, ich will nur nicht schon wieder anrufen... und auch in jedem Forum gibt es Spezialisten. Ich möchte mich gegenüber meinem Vermieter nur auf einen Paragraphen beziehen können, da er fest davon überzeugt ist/mich Glauben machen will, dass er im Recht ist und den Handwerker auswählen kann.
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