AW: Reparatur Wasserhahn nach Renovierung Badezimmer
Mein Mietvertrag besagt, dass ich 52,00 je Einzelrep. und für eine gesamtsumme 154,00 Euro pro Jahr begleichen muss. Nun musste der Spülkasten ausgetauscht werden und ich soll zahlen. BGB besagt, Veränderungen o. Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Gehören Spühlkasten zur Mietsache?
Bitte um Hilfe, vielen dank
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