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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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#1
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Reparatur Wasserhahn nach Renovierung Badezimmer
Ich habe mein Badezimmer beim Einzug selbst renovieren lassen.
Jetzt nach 25 Jahren ist im Badezimmer am Waschbecken der Wasserhahn defekt gewesen.Mein Vermieter sagt,das ich das selber bezahlen müsste,da ich das Badezimmer renoviert habe.Ist das im Mietgesetz so vorgesehen? MfG Frank Neumann |
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#2
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AW: Reparatur Wasserhahn nach Renovierung Badezimmer
Wenn in Ihrem Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel vereinbart ist, dann müssten Sie wohl den Austausch bezahlen. Da solche Klauseln in älteren Mietverträgen unbekannt sind, ist das einzig Sache des Vermieters.
Hier ist der § 535 BGB maßgeblich, und der sagt, dass Instandhaltung der Mietsache dem Vermieter obliegt. http://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0535.htm http://www.internetratgeber-recht.de...ierung/ma3.htm |
#3
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AW: Reparatur Wasserhahn nach Renovierung Badezimmer
Mein Mietvertrag besagt, dass ich 52,00 je Einzelrep. und für eine gesamtsumme 154,00 Euro pro Jahr begleichen muss. Nun musste der Spülkasten ausgetauscht werden und ich soll zahlen. BGB besagt, Veränderungen o. Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Gehören Spühlkasten zur Mietsache? Bitte um Hilfe, vielen dank |
#4
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AW: Reparatur Wasserhahn nach Renovierung Badezimmer
Ganz ehrlich, diese Frage verstehe ich jetzt nicht. Als Sie die Wohnung bezogen haben, war der Spülkasten schon vorhanden, oder haben Sie den angeschafft?
Und was Sie aus dem BGB heraus gelesen haben, ist eine ganz andere Baustelle. Laut BGB § 535 müssten Sie noch nicht einmal die Wohnung tapezieren oder streichen. Deshalb hat der Gesetzgeber den Vermietern durch Klauseln im Mietvertrag die Möglichkeit eingeräumt, zum einen überhaupt Nebenkosten zu erheben, zum anderen eine sogenannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag zu vereinbaren. http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1 |
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