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Alt 12.02.2011, 10:31
Vadrex Vadrex ist offline
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Standard AW: Nicht angekündigte Modernisierung...

In unserem Fall sollte aber doch wenigstens §554 Abs. 3 greifen, oder gilt
dies nicht wenn die Modernisierung nicht mit einer Mieterhöhung im
Zusammenhang steht?

(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

Die erste Schriftliche Ankündigung habe ich zwar erst am 08.02. erhalten,
damit sollte ich aber doch in der Lage sein zum 30.04. zu Kündigen.
Das würde die Sache wenigstens um einen Monat verkürzen.
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